Notwendige Anforderungen an neuen Zentral-Omnibusbahnhof

Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Würzburg

04.05.2007

Antrag: Definition von ZOB-Anforderungen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

hiermit stelle ich, auch namens der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgenden Antrag:

  1. Die Stadt Würzburg beauftragt ein unabhängiges Planungsbüro mit der Definition der notwendigen Anforderungen an einen neuen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB).
  2. Über die notwendigen Anforderungen an einen neuen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) entscheidet abschließend der Stadtrat.

Begründung:

Die Definition der Anforderungen an einen ZOB ist ureigene Aufgabe der Stadt Würzburg als Aufgabenträger des ÖPNV. Die Wünsche des Verkehrsunternehmers WSB und der weiteren Verkehrsunternehmer in der Region spielen dabei eine wichtige Rolle, können aber eigene Überlegungen des Aufgabenträgers nicht ersetzen. Dies gilt insbesondere für die zwei Kernfragen, die entscheidend für Ausrichtung und Größe des künftigen ZOB sind:

  • Sollen auch in Zukunft (fast) alle Buslinien den ZOB anfahren oder sollen deutlich mehr Linien als bisher an anderen geeigneten Stellen mit dem Straßenbahnnetz verknüpft werden?
  • Soll der ZOB in Zukunft auch die Funktion einer Endhaltestelle für die meisten Buslinien haben (mit entsprechendem Platzbedarf für die wartenden Busse) oder sollen die Linien als Durchmesserlinien gestaltet werden?

Darüber hinaus soll das Gutachten auch eine Aussage zur Funktionsweise des künftigen ZOB treffen: Das zuletzt verfolgte Konzept mit Längsbahnsteigen für mehrere Busse hintereinander wurde vom Arcaden-Preisgericht verworfen, da es die Fahrgäste zu jeweils wechselnden Stellen und zu teilweise weiten Wegen zwinge. Befürwortet wurde die Trennung von Fahrgast-Umsteige- und Bushaltezone.

Da die Stadt über keine eigenen Planungskapazitäten zum Entwurf einer Zukunftskonzeption für den ÖPNV verfügt und die WSB hier (auch) eigene Zielsetzungen verfolgt, ist ein unabhängiges Büro mit der Planung zu beauftragen.

Die Anforderungen an den neuen ZOB hängen entscheidend von den Vorstellungen über die zukünftige Konzeption des ÖPNV ab, so dass die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, der hierüber bisher keine Entscheidung auf Grundlage eigener Überlegungen getroffen hat.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Matthias Pilz, Fraktionsvorsitzender